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Gremien

Der Pfarrgemeinderat

Der Pfarrgemeinderat ist in sinngemäßer Anwendung des Konzilsdekrets über die Hirtenaufgabe der Bischöfe der vom Bischof eingesetzte Pastoralrat der Gemeinde und das vom Bischof anerkannte Organ zur Förderung der apostolischen Tätigkeit in der Pfarrgemeinde im Sinne des Konzilsdekrets über das Apostolat der Laien. Seine Satzung beruht auf dem Beschluss “Verantwortung des ganzen Gottesvolkes für die Sendung der Kirche” der Gemeinsamen Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland. Aufgabe des Pfarrgemeinderats ist es, in allen Fragen, die die Pfarrgemeinde betreffen, beratend oder beschließend mitzuwirken. Der Pfarrgemeinderat setzt sich zusammen aus amtlichen, gewählten, hinzu gewählten und beratenden Mitgliedern.

Die Amtszeit des Pfarrgemeinderates beträgt vier Jahre und endet mit der konstituierenden Sitzung des neuen Pfarrgemeinderates. Die nächste Pfarrgemeinderatswahl findet im Jahr 2022 statt.
(Weitere Informationen: siehe Satzung und Wahlordnung für Pfarrgemeinderäte)

Amtliche Mitglieder für Möning und Pavelsbach:

  • Ulrich Schnalzger (Pfarradministrator)
  • Pater Bartimäus (Stadtpfarrer Freystadt)


Pfarrgemeinderat Möning:

  • Manfred Nagl, Vorsitzender
  • Mario Pöllet, stellv. Vorsitzender
  • Thomas Müller, stellv. Vorsitzender
  • Stefan Grad
  • Markus Gruber
  • Renate Großhauser (Dekanatsrat)
  • Franziska Hirsch, Schriftführerin
  • Johannes Walk


Pfarrgemeinderat Pavelsbach:

  • Rudolf Böllet (Vorsitzender) 
  • Franziska Böllet 
  • Xaver Gruber 
  • Knipfer Anja
  • Willi Stoll 

Kirchenverwaltung

Organ der Kirchenstiftung ist die Kirchenverwaltung, die aufgrund der zu Art. 5 des (Bayerischen) Kirchensteuergesetzes erlassenen Satzung für die gemeindlichen kirchlichen Steuerverbände in den bayerischen (Erz)Diözesen gebildet ist.

Der Kirchenverwaltung obliegen nach Maßgabe der in Art. 2 bezeichneten kirchlichen und staatlichen Vorschriften die gewissenhafte und sparsame Verwaltung des Kirchenstiftungsvermögens, die Sorge für die Befriedigung der ortskirchlichen Bedürfnisse und die Erledigung der der Kirchenstiftung sonst zugewiesenen Aufgaben. 

Die Amtszeit der Kirchenverwaltungsmitglieder beträgt sechs Jahre (Wahlperiode). Sie beginnt mit dem auf die Wahl folgenden 1. Januar. Die letzte Kirchenverwaltungswahl war am 18. November 2018.

(Weitere Informationen: siehe Kirchenstiftsordnung)

Kirchenverwaltungvorstand für Möning und Pavelsbach:

  • Ulrich Schnalzger (Pfarradministrator)

Kirchenpfleger Möning:

  • Willi Schießl

Kirchenpfleger Pavelsbach:

  • Michael Leitl

Kirchenverwaltungsmitglieder Möning:

  • Rupert Altmann
  • Hans Gruber
  • Ambros Brandl

Kirchenverwaltungsmitglieder Pavelsbach:

  • Andreas Fersch
  • Martin Handfest
  • Helmut Lerzer
  • Reinhard Seger

Die nächsten Termine

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Samstag, 13. Januar

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Katholisches Pfarramt Möning, St. Willibald
Pfarrstraße 1
92342  Freystadt
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Fax: +49 9179 90706
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