Der Pfarrgemeinderat ist in sinngemäßer Anwendung des Konzilsdekrets über die Hirtenaufgabe der Bischöfe der vom Bischof eingesetzte Pastoralrat der Gemeinde und das vom Bischof anerkannte Organ zur Förderung der apostolischen Tätigkeit in der Pfarrgemeinde im Sinne des Konzilsdekrets über das Apostolat der Laien. Seine Satzung beruht auf dem Beschluss “Verantwortung des ganzen Gottesvolkes für die Sendung der Kirche” der Gemeinsamen Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland. Aufgabe des Pfarrgemeinderats ist es, in allen Fragen, die die Pfarrgemeinde betreffen, beratend oder beschließend mitzuwirken. Der Pfarrgemeinderat setzt sich zusammen aus amtlichen, gewählten, hinzu gewählten und beratenden Mitgliedern.
Die Amtszeit des Pfarrgemeinderates beträgt vier Jahre und endet mit der konstituierenden Sitzung des neuen Pfarrgemeinderates. Die nächste Pfarrgemeinderatswahl findet im Jahr 2022 statt.
(Weitere Informationen: siehe Satzung und Wahlordnung für Pfarrgemeinderäte)
Amtliche Mitglieder für Möning und Pavelsbach:
- Ulrich Schnalzger (Pfarradministrator)
- Pater Bartimäus (Stadtpfarrer Freystadt)
Pfarrgemeinderat Möning:
- Manfred Nagl, Vorsitzender
- Mario Pöllet, stellv. Vorsitzender
- Thomas Müller, stellv. Vorsitzender
- Stefan Grad
- Markus Gruber
- Renate Großhauser (Dekanatsrat)
- Franziska Hirsch, Schriftführerin
- Johannes Walk
Pfarrgemeinderat Pavelsbach:
- Rudolf Böllet (Vorsitzender)
- Franziska Böllet
- Xaver Gruber
- Knipfer Anja
- Willi Stoll